BiologieStellungnahmen

Corona und die Freiheitsrechte des Einzelnen: Eine Stellungnahme

Die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus greifen tief in die Freiheitsrechte der Bürger ein. Dies ist um so bedenklicher, da es ernstzunehmende Stimmen aus der Naturwissenschaft und von rechtlicher Seite gibt, die den derzeitigen Umgang mit dem Problem stark kritisieren. Wir wollen einige davon  zu Wort kommen lassen und das Ganze aus philosophischer Sicht kurz beleuchten.

Die Einschränkung von Freiheitsrechten und die inszenierte Panikmache aufgrund des Coronavirus (SARS-CoV-2) beschäftigt auch uns. Keine Frage, das Coronavirus kann ebenso wie das Grippevirus sehr gefährlich sein und zu Todesfällen führen. Es ist selbstverständlich und sinnvoll, deshalb die Verhaltensweise wie bei allen anderen ansteckenden Krankheiten, z.B. die alljährliche Grippewelle, darauf abzustellen und verantwortungsbewußt zu handeln. Das Robert-Koch-Institut meldete bis zum 08.07.2020 eine Zahl von 1861 „Coronatoten“ in Deutschland, für die Grippewelle 2017/2018 dagegen 25.100 Influenzatote. Die Tatsache, wie unterschiedlich in medizinischer, politischer und medialer Hinsicht mit diesen beiden Ereignissen umgegangen wird, wirft Fragen auf. Zu den medizinischen Fragestellungen rund um das Corona Virus bringen wir stellvertretend für eine alternative Sichtweise den offenen Brief von Prof. em. Dr. med. Sucharit Bhakdi an die Bundeskanzlerin.

Offener Brief von Prof. Bhakdi an Merkel
Auszug Offener Brief von Prof. Bhakdi

Offener Brief von Prof. Bhakdi an Bundeskanzlerin Merkel (PDF)

 

 

 

 

 

 

 

 

Außerdem verweisen wir auf das „Thesenpapier zur Pandemie durch SARS-CoV-2/Covid-19“, verfaßt von Hedwig François-Kettner, Prof. Dr. Matthias Schrappe, Dr. Matthias Gruhl, Prof. Dr. Franz Knieps, Prof. Dr. Holger Pfaff und Prof. Dr. Gerd Glaeske (Forschungsinstitut Socium der Universität Bremen):

„Thesenpapier zur Pandemie durch SARS-CoV-2/Covid-19“ (PDF)

Was hat die Philosophie nun mit dem Corona-Virus zu tun? Warum auf dieser Seite etwas zu Corona erscheint.

Mit Besorgnis betrachten wir die Behandlung des Volkes durch die Regierenden und Beamten als unmündige Masse, die zur Not auch mit dem Außerkraftsetzen elementarer Grundrechte durch eine angebliche oder wirkliche Gesundheitsgefahr geleitet werden muß. Damit wird auch unsere Staatsform der Demokratie in Frage gestellt, denn eine Demokratie lebt davon, daß der Mensch als mündig und entscheidungsfähig angesehen wird. Eine Aufklärung über die Gefahrensituation und die Veröffentlichung von angeratenen Hygienemaßnahmen und Verhaltensweisen unterschieden nach Kranken, Risikopatienten und Gesunden ist in einer solchen Phase der Menschen würdig.

Nach der Philosophie Mathilde Ludendorffs ist die Freiheit des Einzelnen eine wichtige Voraussetzung für ein Leben in Würde und Eigenständigkeit. Die freie Entscheidung zum Guten, Wahren und Schönen oder auch die Ablehnung dieser Werte ist für ein menschenwürdiges Dasein unabdingbar. Diese Werte werden von Mathilde Ludendorff auch als göttliche Wünsche bezeichnet. Das eigene Tun und Handeln an diesen Werten in freier Hinwendung auszurichten, erfüllt das Menschenleben mit tiefem Sinn. Auch ohne die Erkenntnisse Mathilde Ludendorffs zu teilen, scheint Freiheit so elementar zu sein, daß sie sich ausdrücklich  und spezifiziert im Grundgesetz an vorderster Stelle wiederfinden.

Da in den Medien fast ausschließlich eine sehr einseitige Betrachtungsweise auf das Geschehen verbreitet wird, Kritiker unterdrückt, verleumdet oder als Trottel hingestellt werden, möchten wir hier unseren Beitrag zu einer dem mündigen Menschen gerecht werdenden Faktendarstellung leisten.

Es gibt nicht nur biologische und medizinische Zweifel an der Sinnhaftigkeit der staatlich festgelegten Maßnahmen, sondern auch erhebliche rechtliche Bedenken. Eine ausführliche rechtliche Bewertung hat die Kanzlei Beate Bahner vorgenommen, man kann diese Stellungnahme auf der Seite http://www.beatebahner.de/ einsehen.

Ergänzend zu den Ausführungen Frau Bahners fragen wir uns, ob nicht auch folgende rechtlichen Bestimmungen hier greifen: Nach dem Bundesbeamtengesetz hat jeder Beamte die Pflicht, die dem Volk gewährten Rechte aus dem Grundgesetz bei seinem Handeln zu beachten, und sich Anordnungen, die diesem entgegenstehen zu widersetzen. Das gibt jedem Beamten die rechtliche Grundlage, in solchen Situationen kein Unrecht auf Anordnung begehen zu müssen.

Bundesbeamtengesetz (ohne Fußnoten u. Anmerkungen)

„Abschnitt 6 – Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis (§§ 60 – 115)

Unterabschnitt 1 – Allgemeine Pflichten und Rechte (§§ 60 – 86)

§ 63 Verantwortung für die Rechtmäßigkeit

(1) Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.

(2) Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich bei der oder dem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, haben sie sich, wenn ihre Bedenken gegen deren Rechtmäßigkeit fortbestehen, an die nächsthöhere Vorgesetzte oder den nächsthöheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit. Dies gilt nicht, wenn das aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt oder strafbar oder ordnungswidrig ist und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für die Beamtinnen und Beamten erkennbar ist. Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen.

(3) Verlangt eine Vorgesetzte oder ein Vorgesetzter die sofortige Ausführung der Anordnung, weil Gefahr im Verzug ist und die Entscheidung der oder des höheren Vorgesetzten nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann, gilt Absatz 2 Satz 3 und 4 entsprechend. Die Anordnung ist durch die anordnende oder den anordnenden Vorgesetzten schriftlich zu bestätigen, wenn die Beamtin oder der Beamte dies unverzüglich nach Ausführung der Anordnung verlangt.

Wir können nicht endgültig beurteilen, ob Kritiker wie der Biologe Prof. Bhakdi oder die Rechtsanwältin Bahner recht haben, aber wir halten es im Sinne einer ausgewogenen Berichterstattung für wichtig, sie hier zu Wort kommen zu lassen.

Bleiben Sie gesund und tun Sie das Ihre, um Freiheit zu erhalten.

 

Aktualisierung vom 18.04.2020

Beate Bahner wurde in die Psychiatrie eingewiesen

Die Rechtsanwältin Beate Bahner wurde am Ostersonntagabend in die Psychiatrie in Heidelberg mit Polizeibegleitung eingewiesen. Inzwischen ist Frau Bahner wieder frei. Nachdem Sachsen Quarantäneverweigerer in der geschlossenen Psychiatrie unterbringen wollte, gab dies natürlich zu vielfältigen Befürchtungen Anlaß. Es steht uns nicht zu, in der Öffentlichkeit über Frau Bahners Erkrankungen oder Gesundheitszustand in allen Einzelheiten zu spekulieren. Trotzdem möchten wir zwei Dinge klarstellen: Wenn wir auch an den Umständen, die Frau Bahner aus der Bahn warfen, durchaus eine Verantwortlichkeit des Staatsschutzes und der staatlichen Einschüchterungsszenarien für möglich halten, so kann man von ihrer eigenen Audiobotschaft  und dem Video nach dem Verlassen des Polizeigebäudes vor der Polizei in Heidelberg und ihre Erklärungen auf ihrer Netzseite doch irritiert und beunruhigt sein und eine wirkliche psychische Erkrankung annehmen. Hier zeigt sich eine Frau, die sich sehr von ihrer sonstigen Erscheinung und ihren brillanten juristischen Fachkompetenzen unterscheidet.

Das Geschehen ändert jedoch nichts ihren zuvor getätigten juristischen Einschätzungen zu unseren Freiheitsrechten, und dem Versuch, hierauf aufmerksam zu machen und sich für deren Erhalt einzusetzen.

Wir möchten Frau Bahner an dieser Stelle unseren Respekt und unsere besten Wünsche für eine gute Erholung ausdrücken.

Quellen:

Titelbild: Picture By https://www.vperemen.com/ (Own work) CC BY-SA 4.0 via Wikimedia Commons

Offener Brief von Prof. Bhakdi: https://c.gmx.net/@824224682608695698/cI1TagSeQmi0WlXK-m8vWA

Thesenpapier des Institutes SOCIUM der Universität Bremen: https://www.socium.uni-bremen.de/uploads/News/2020/thesenpapier_endfassung_200405.pdf

Stellungnahme der Rechtsanwaltskanzlei Bahner: http://www.beatebahner.de/ einsehen

Bundesbeamtengesetz: https://dejure.org/gesetze/BBG/63.htm

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