Der Bund für Gotterkenntnis (nachfolgend BfG genannt) sieht sich immer wieder böswilligen Angriffen und wahrheitswidrigen Behauptungen ausgesetzt. Die wichtigsten werden nachfolgend richtiggestellt.
Was wir sind und was wir nicht sind
Behauptung
Tatsache
Behauptungen und ihre Tatsachen
Wir sind für die Erhaltung und Wertschätzung aller Völker.
Rassismus bedeutet die Überbewertung der eigenen Rasse bzw. des eigenen Volkes bei gleichzeitiger Verachtung oder gar Verfolgung anderer Rassen und Völker. Von dieser Einstellung findet sich in der Gotterkenntnis Mathilde Ludendorffs keine Spur. Im Gegenteil, es wird darin immer wieder auf die Gleichberechtigung der verschiedenen Rassen und ihrer Völker hingewiesen und besonders darauf, wie wesentlich für die Bewahrung der Harmonie in dieser Schöpfung die Erhaltung der Kulturen aller Völker mit ihren unterschiedlichen „Gottliedern“ ist.
Wir fordern gleiche Rechte und Pflichten für das jüdische Volk wie für alle anderen Völker.
Die Gotterkenntnis Mathilde Ludendorffs lehnt ausdrücklich jede Art von Rassevergottung ab. Daraus folgt selbstverständlich eine Ablehnung des nationalsozialistischen Herrenrassenwahnes ebenso wie die Ablehnung jedes religiös-orthodoxen Auserwähltheitsanspruches. Dies kann keineswegs als Antisemitismus bezeichnet werden.
Die vom BfG vertretene Weltanschauung, der Gotterkenntnis Mathilde Ludendorffs, betont ausdrücklich die Bedeutung von Vielfalt und Mannigfaltigkeit (Pluralismus) in der gesamten Schöpfung und selbstverständlich auch unter den Menschen und Völkern.
Der BfG ist keine Sekte, das heißt eine Abspaltung von einer Mutterreligion oder vom „rechten christlichen Glauben“ oder von der „rechten christlichen Gemeinschaft“. Er ist eine durch höchstrichterliche Rechtsprechung (Bundesverwaltungsgericht, 1971) anerkannte Weltanschauungsgemeinschaft im Sinne des Art. 140 Grundgesetz in Verbindung mit Art. 137 Abs. 7 Weimarer Reichsverfassung. Er vertritt die in zwölf philosophischen Werken Dr. Mathilde Ludendorffs dargelegte Weltanschauung.
Die Werke Mathilde Ludendorffs sind selbstverständlich öffentlich zugänglich, ebenso das umfangreiche Schriftgut seit den Anfängen der Ludendorffbewegung. Unsere Veranstaltungen wurden viele Jahre lang in öffentlichen Anzeigen bekannt gemacht. Da es immer häufiger zu Störungen kam, ist das leider nicht mehr möglich. Ernsthaft Interessierte sind auf unseren Treffen nach vorheriger Anmeldung immer willkommen. Die dort gehaltenen Vorträge werden ebenfalls meist veröffentlicht.
Nach Vernehmungen durch verschiedene Abteilungen der amerikanischen Militärregierung ab Mai 1945 erhielt Mathilde Ludendorff die Mitteilung „Im Auftrag der Militärregierung teile ich Ihnen mit, daß Sie von dieser als politisch einwandfrei befunden wurden.“
Ende Oktober 1946 wurde ein Spruchkammerverfahren eingeleitet, das zwei Monate später mit der Mitteilung endete, daß ihre Werke nichts wesentliches für die Erhebung einer Anklage ergeben hätten.
Nach zunehmender Pressehetze kam es dann erneut zur Aufnahme eines Spruchkammerverfahrens gegen Mathilde Ludendorff, das im Januar 1950 mit dem Urteil „Hauptschuldige“ endete. Daß es sich dabei um keinen rechtsstaatlicher Prozeß handelte, zeigt u.a. die Feststellung des Kammerpräsidenten, der die Vorlage des Wahrheitsbeweises für die durch Mathilde Ludendorff erforschten Tatsachen mit der Bemerkung ablehnte, es komme nicht auf den Wahrheitsgehalt an, sondern lediglich auf die Wirkung auf den Durchschnittsleser in der NS-Diktatur. – Nach mehreren Berufungsverfahren und Klagen wurde die Philosophin „nur“ noch als „Belastete (Aktivistin)“ eingestuft und gröbste Ungerechtigkeiten jedenfalls teilweise wieder gutgemacht, indem Sühnemaßnahmen wie Sonderarbeit, Vermögenseinzug und Entzug der Witwenpension aufgehoben wurden.
Der BfG vertritt nur die philosophischen Erkenntnisse Mathilde Ludendorffs. Er hat mit den politischen Ereignissen der Weimarer Zeit nichts zu tun. Wenn hier trotzdem dazu Stellung genommen wird, dann nur deshalb, weil aus diesem Vorwurf ebenfalls Herabsetzungen des BfG abgeleitet werden.
General Erich Ludendorff hatte nach dem Ende des Ersten Weltkriegs kurzfristig bei der Abwehr der Folgen des Versailler Vertrages mit Hitler zusammengearbeitet. Als Ludendorff Hitlers Ziele erkannte, trennte er sich 1925 von ihm. Erich Ludendorff war nie Mitglied der NSDAP. Er führte insbesondere ab 1929 einen unentwegten geistigen Abwehrkampf gegen die drohende Nazi-Diktatur. Dies belegen zahlreiche und weit verbreitete Artikel von Erich Ludendorff, z.B.: „Neuer Trug der NSDAP“, „Gewalttätige Unterführer“, „SA-Hetze“, „NS-Zynismus“, „Nationalsozialisten als Würger“, „Hitlers Verrat“, „Heraus aus dem braunen Sumpf“, „Wer wählt, wählt den Zuchthausstaat.“.
Ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtes München vom 19. Februar 1963 (Nr. 4142/61) stellt ausdrücklich fest, daß Ludendorffs Verhalten in der Zeit bis 1925 „nicht als ursächlich für die Entwicklung des Nationalsozialismus zur NS-Gewaltherrschaft angesehen werden könnte.“ Bezüglich der Zeit nach 1925 heißt es in der Urteilszusammenfassung wörtlich: „In der Zeit nach 1925 ist der Unterstützungswille Ludendorffs schon dadurch begrifflich ausgeschlossen, daß Ludendorff in entschiedenen Gegensatz zum Nationalsozialismus trat und ihm auch in der Zeit nach 1933 im wesentlichen ablehnend gegenüberstand.“
Wie feindselig sich Ludendorf und der Nationalsozialismus gegenüberstanden, belegt z.B. der Artikel „Aus unserem Kampf“, abgedruckt in Ludendorffs Volkswarte vom 19.03.1933: Zum Dokument
Sein Staatsbegräbnis im Jahre 1937 war gegen seinen eigenen Wunsch und den seiner Witwe aus Propagandagründen von Hitler erzwungen worden, denn Ludendorff war eine weltweit angesehene Persönlichkeit. Mathilde Ludendorff setzte jedoch durch, daß der Sarg nicht mit der neuen Reichskriegsflagge , sondern mit der kaiserlichen geehrt wurde.
Der BfG besitzt oder betreibt keine einzige derartige Stätte.
Der BfG hatte von Anfang an nichts mit dem „Tannenbergbund“ – einem rein politischen „Kampfbund“, dem auch Mitglieder der christlichen Kirchen angehörten – zu tun.
Dem steht nicht entgegen, daß sich der eigentliche Vorläufer des Bundes für Gotterkenntnis, der Verein Deutschvolk, zunächst v. a. an diejenigen Mitglieder des Tannenbergbundes wandte, die sich von den christlichen Kirchen abgewandt hatten (s. auch: Geschichte des Bundes für Gotterkenntnis).